Arbeitsrecht – unterschiedliche Aspekte für unterschiedliche Vertragsparteien
Das Recht der Arbeit ist ein zwiespältiges Schwert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben naturgemäß unterschiedliche Interessen. Vorgesetzte sorgen sich beispielsweise darüber, ob eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Mitarbeiter beschäftigen sich hingegen etwa mit der Frage, welcher Urlaubsanspruch Ihnen zusteht.
In unserer Kanzlei in Essen finden sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer ihren hochqualifizierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Wir versuchen stets die bestmögliche Lösung zu finden. Dabei ist ein enges Vertrauensverhältnis für uns essenzieller Bestandteil. Es genügt nicht, sich auf rechtliche Belange zu konzentrieren. Deswegen behalten wir bei unserer Arbeit auch die menschlichen Werte im Blick. Gemeinsam erarbeiten wir ein optimales Konzept, um Probleme individuell zu lösen. Hierbei diskutieren unsere Rechtsanwälte regelmäßig über aktuelle Fälle und inspirieren sich gegenseitig. Wir arbeiten somit als Team und lösen Fälle daher besonders effektiv.
Im folgenden Text finden Sie die wichtigsten Belange dieses Rechtsgebiets –
aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Mitarbeiter verfügen über zahlreiche Rechte. Oft ist es jedoch schwierig, diese zu überblicken. Dies beginnt bei der anwendbaren Rechtsgrundlage. Das Rechtsgebiet ist weit verzweigt und in vielen Fällen ist für den Laien nicht klar, welches Recht anwendbar ist.
Ein gutes Beispiel ist der Urlaubsanspruch. Die Mindestanzahl von Urlaubstagen ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. In vielen Fällen ist eine höhere Anzahl im Arbeitsvertrag vereinbart. Eventuell ist der Mitarbeiter außerdem Mitglied einer Gewerkschaft und im Tarifvertrag gibt es ebenfalls eine Regelung. Auch der Betriebsrat hat mitzureden. Hier ist die jeweils günstigere Regelung für den Mitarbeiter anzuwenden.
Problematisch ist der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Ist der Mitarbeiter nicht mehr imstande, den Urlaub zu nehmen, hat er gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG einen Urlaubsabgeltungsanspruch.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Entgeltfortzahlung – auch Lohnfortzahlung genannt – im Krankheitsfall. Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) beträgt sie sechs Wochen.
Kontakte zu zahlreichen Praxisfeldern
Wir sind bestens vernetzt und verfügen über Kontakte zu Experten aus vielen verschiedenen Fachbereichen. Diese stehen uns beratend zur Seite und sorgen dafür, dass unsere Rechtsanwälte stets gut informiert ans Werk gehen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von einer umgehenden und gründlichen Bearbeitung Ihres Falles. In unserer Kanzlei in Essen haben wir stets Verständnis für Ihre Sorgen und lösen Probleme mit viel Kompetenz und Feingefühl.