Fachanwalt Strafrecht

Strafrecht – Überblick und Fachanwälte Ihres Vertrauens

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Essen? Sie haben ihn gefunden!

Ein Strafprozess ist für die Beteiligten in der Regel sehr belastend. Pikante Vorwürfe hinterlassen oft tiefe Spuren, auch wenn diese aus der Luft gegriffen sind. Je nachdem genügt eine Strafanzeige für eine jahrelange Stigmatisierung der betroffenen Person.

Wir sind uns den Sorgen und Ängsten unserer Mandanten in einem Strafverfahren bewusst und stehen fest an Ihrer Seite. Hierbei sind uns verlässliche Aussagen und menschliche Werte immens wichtig. Nur mithilfe eines besonderen Vertrauensverhältnisses ist es uns möglich, unseren Mandanten bestmöglich zu helfen. Unsere Fachanwälte behandeln jeden Fall mit höchster Präzision und erarbeiten gemeinsam eine Strategie für ein optimales Ergebnis. Hierfür tauschen sich unsere Experten regelmäßig untereinander aus und teilen Erfahrungen und Gedanken zu aktuellen Fällen.

Auch wer Opfer einer Straftat geworden ist, benötigt einfühlsame Beratung. Besonders Frau Rechtsanwältin Scaglione hat Ihren Fokus daher ganz auf das Gebiet der strafrechtlichen Nebenklage gelegt.

Die wichtigsten Tatbestände des Strafrechts

Nachfolgend erläutern wir Ihnen besonders relevante Straftatbestände. Hierbei verweisen wir auch auf den jeweiligen Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB). So sind Sie in der Lage, sich einen Überblick über die genannten Straftaten und Ihre Voraussetzungen zu verschaffen.

Hausfriedensbruch § 123 StGB

Hausfriedensbruch liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein fremdes Grundstück oder eine Wohnung gegen den Willen des Eigentümers beziehungsweise Mieters betreten.

Beleidigung § 185 StGB

Um eine Person zu beleidigen, ist es unter anderem erforderlich, diese verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Wann eine Beleidigung vorliegt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Dies ist je nach Einzelfall immer wieder neu zu beurteilen.

Mord und Totschlag § 211 und 212 StGB

Beim Totschlag ist entgegen der herrschenden Ansicht nur das vorsätzliche Töten eines Menschen erfasst. Damit ein Mord vorliegt, ist es notwendig, dass zusätzlich sogenannte Mordmerkmale vorliegen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person für Geld tötet oder besonders grausam handelt.

Tötet eine Person ohne Absicht, kommt eine fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB in Betracht.

Einfache und fahrlässige Körperverletzung § 223 und § 229 StGB

Eine Körperverletzung bezeichnet das körperliche Misshandeln oder das Schädigen der Gesundheit einer Person. Hierbei sind zahlreiche Fälle erfasst. Verabreicht jemand einer Person Gift, ist dies genauso eine Körperverletzung wie der Angriff mit einem Messer. Auch ein schmerzhaftes Festhalten am Arm und sogar das Abschneiden der Haare gegen den Willen der betroffenen Person zählen hierunter.

Die einfache Körperverletzung erfasst hierbei absichtliches Handeln, die fahrlässige unabsichtliches Handeln.

Diebstahl und Raub § 242 und § 249 StGB

Vereinfacht gesagt liegt Diebstahl grundsätzlich vor, wenn eine Person etwas wegnimmt, was ihr nicht gehört. Um einen Raub handelt es sich dagegen beispielsweise, wenn der Täter hierbei Gewalt anwendet.

Erpressung und Betrug § 253 und § 263 StGB

Bei einem Betrug täuscht jemand eine Person, um Geld oder andere Vermögenswerte zu erlangen. Hierzu zählen etwa die vielen Fälle von angeblichen Bekannten von Familienangehörigen, die Rentner um Geld bitten. Erpressung liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine Person bedroht, um Geld von ihr zu erhalten.

Urkundenfälschung § 267 StGB

Auch bei der Urkundenfälschung beabsichtigt der Täter, eine andere Person zu täuschen. Hierbei fälscht er eine bestehende Urkunde oder stellt eine falsche her. Dabei ist ein Preisschild im Supermarkt genauso eine Urkunde wie ein unterzeichneter Vertrag.

Sachbeschädigung § 303 StGB

Unter den Begriff Sachbeschädigung fällt das Zerstören oder Beschädigen einer Sache.

Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Auch das Autofahren in betrunkenem Zustand ist grundsätzlich strafbar.

Kein voreiliges Äußern gegenüber Ermittlungs­behörden

Bei einer Strafanzeige ist es wichtig, sich nicht voreilig bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei zu äußern. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Besser ist es in diesem Fall, sich zunächst an einen Experten zu wenden. Kommen Sie in unsere Kanzlei in Essen und lassen Sie uns an Ihren Sorgen teilhaben. Herr Rechtsanwalt Peter Strüwe und andere Strafverteidiger begleiten Sie durch den Prozess und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Verteidigung. Der erste Schritt besteht hierbei für den Fachanwalt darin, Akteneinsicht zu beantragen. So ist es möglich, sich ein konkretes Bild von der Situation zu verschaffen.

Optimal vernetzt

Wir besitzen zahlreiche Kontakte zu Hochschulprofessoren und Universitäten. So sind unsere Strafverteidiger immer auf dem aktuellen Stand und greifen auf ein Expertennetzwerk aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen zurück. Auch Ärzte und Pharmakologen stehen uns beratend zur Seite. Daher sind wir auch bei den Schwerpunkten Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht ein kompetenter Ansprechpartner.

Rufen Sie an oder besuchen Sie uns in unserer Kanzlei am Folkwangmuseum in Essen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln unsere Rechtsanwälte ein individuelles Konzept für Ihr konkretes Problem.

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