Fachanwältin Familienrecht

Familienrecht – Ehescheidungen, Unterhalt und mehr

Fälle im Bereich des Familienrechts sind vielfach belastend und schwierig für die Betroffenen. Bei einer Scheidung beispielsweise kommt es oft zu erbitterten Streitigkeiten um Vermögensabfindungen. Auch die Frage, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhält, birgt ein hohes Konfliktpotenzial. Darüber hinaus beschäftigt sich das Familienrecht beispielsweise aber auch mit Unterhaltsansprüchen. Hierbei streiten sich die berechtigten und die verpflichteten Personen in vielen Fällen um jeden Euro. Da es sich um Konflikte zwischen vertrauten Personen handelt, spielen sich dabei regelmäßig sehr emotionale Szenen ab.

In dieser oftmals schwersten Zeit Ihres Lebens begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Scaglione gerne auf rechtlicher Ebene. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen. Dabei greift Sie auf ein umfangreiches Praxiswissen dank langjähriger Erfahrung zurück. Frau Rechtsanwältin Scaglione vertrat ihre Mandanten und Mandantinnen bereits bei zahlreichen Scheidungen erfolgreich vor Gericht. Sie steht unnachgiebig und zuverlässig an Ihrer Seite, sucht jedoch auch einvernehmliche und vermittelnde Lösungen. Gerade im Bereich des Umgangsrechts mit Kindern ist regelmäßig ein hohes Maß an Feingefühl erforderlich. Durch Ihre umfangreiche psychologische Erfahrung meistert Frau Rechtsanwältin Scaglione auch derartige Fälle schnell und zuverlässig.

Um Ihnen einen kurzen Überblick zu verschaffen, stellen wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Aspekte des Familienrechts kurz vor:

Scheidung


Die Scheidung einer Ehe ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn zwischen den Ehegatten keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und eine Wiederherstellung unzumutbar ist. In der Regel ist es hierbei erforderlich, dass die Ehegatten ein Jahr lang getrennt leben. Vorher ist eine Scheidung nur im Ausnahmefall erlaubt.

Die Folgen der Scheidung sind unter Umständen je nach vereinbartem Güterstand gravierend für die Betroffenen. Im Normalfall – der Zugewinngemeinschaft – ist im Rahmen der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Verdient ein Ehepartner beispielsweise mehr als der andere, hat er im Laufe der Ehe vielleicht ein größeres Vermögen angespart. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat er die Hälfte dessen, was er mehr hat, bei der Scheidung abzugeben. Je nach Einzelfall handelt es sich hierbei um beträchtliche Summen.

Ehevertrag


Besteht zwischen den Ehepartnern ein Ehevertrag, hat dieser jedoch Vorrang vor den gesetzlichen Regeln des Zugewinnausgleichs. Es handelt sich um eine Vereinbarung der Eheleute, in der individuelle Aspekte – insbesondere für die Scheidung – erfasst sind.

Kinder – Sorgerecht, Aufenthalts­bestimmungsrecht und Umgang

Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, gestaltet sich eine Scheidung oft noch schwieriger. Verheiratete Eltern haben beide das Recht, für ihre gemeinsamen Kinder zu sorgen. Nach der Trennung ist es aber möglich, dass ein Elternteil die elterliche Sorge allein erhält. Der sorgeberechtigte Elternteil ist dann in der Lage, alles Wichtige für das Kind selbst zu bestimmen.

Im Rahmen der Entscheidung über das Sorgerecht bestimmt das Gericht auch über das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch dieses ist ein Teil des Sorgerechts. Es betrifft beispielsweise die Wahl des Wohnortes des Kindes und bei welchen Personen es sich wie lange aufhält.

Unabhängig von dieser Festlegung hat jeder Elternteil aber dennoch das Recht auf Umgang mit seinem minderjährigen Kind. Der alleinerziehende Elternteil hat dafür zu sorgen, dass es dem anderen Elternteil möglich ist, Zeit mit seinem Kind zu verbringen.

Unterhalt

Auch zieht eine Scheidung oft Unterhaltsansprüche nach sich. Verschiedene Personen sind aufgrund des Gesetzes dazu verpflichtet, ganz oder teilweise für den Lebensunterhalt einer anderen Person zu sorgen. Diese Unterhaltsverpflichtung besteht beispielsweise bei Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Auch Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.

Gut vernetzt zum Ziel

In unserer Kanzlei in Essen arbeiten wir Hand in Hand, um Probleme effektiv und schnell zu lösen. Unsere Fachanwälte tauschen sich täglich über aktuelle Fälle aus und greifen somit auf ein breites Wissen zurück. Darüber hinaus sind wir bestens vernetzt und besitzen zahlreiche Kontakte zu Universitätsprofessoren und anderen Experten für die unterschiedlichsten Rechtsbereiche. So sind wir immer auf dem aktuellen Stand und dadurch in der Lage, Ihnen bestmöglich zu helfen.

Auch die menschliche Seite unserer Fälle ist für uns von elementarer Bedeutung. Es ist uns wichtig, ein inniges Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und Mandantinnen aufzubauen. Hierbei sind wir immer offen und ehrlich und haben Verständnis für Ihre persönlichen Sorgen und Ängste.

Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von einer schnellen und effizienten Lösung Ihres Problems.

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