Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsrecht – vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem komplexen Rechtsgebiet

Das Verkehrsrecht erstreckt sich über mehrere Rechtsgebiete und ist daher für den Laien etwas unübersichtlich. Es beschäftigt sich mit den vielen verschiedenen Facetten des Straßenverkehrs. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fällt genauso hierunter wie ein Geschwindigkeitsverstoß oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Gerade hierbei gibt es zahlreiche Fallstricke. Versicherungen kürzen Ihre Leistungen oft unberechtigt. Es ist inzwischen zu einer regelrechten „Masche“ geworden, dass gegnerische Versicherungsunternehmen sich sehr schnell bei den geschädigten Personen melden. In vielen Fällen hat dies lediglich den Zweck, zu verhindern, dass die Person sich einen Anwalt nimmt.

Um in diesem Dschungel den Überblick zu behalten, stehen Ihnen unsere kompetenten Fachanwälte gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie schnell und effektiv in unserer Kanzlei in Essen. Dabei legen wir großen Wert auf ein enges Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten.

Besonders relevant ist für Sie dabei die Tatsache, dass Ihnen keine Kosten entstehen, sofern Sie unverschuldet in einen Unfall geraten. Auch unsere Leistungen sind in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung gedeckt. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Lassen Sie sich daher nicht auf unnötige Kompromisse ein und gehen Sie durch rechtliche Beratung auf Nummer sicher.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Aspekte dieses Rechtsgebiets. So sind Sie in der Lage, sich bereits einen ersten kurzen Überblick zu verschaffen.

Bußgeldbescheide und Punkte in Flensburg

Beim Überfahren eines Rotlichts oder zu schnellem Fahren gibt es oft sogenannte Punkte in Flensburg. Rechtsgrundlage hierfür ist unter anderem § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Liegen zu viele Punkte vor, erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, ist die sogenannte MPU notwendig. Hierbei handelt es sich um die medizinisch-psychologische Untersuchung.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Bei vielen Verhaltensweisen im Straßenverkehr droht unter Umständen nicht nur ein Bußgeld oder eine Geldstrafe, sondern eventuell sogar eine Haftstrafe. Entfernen Sie sich beispielsweise einfach von einem Unfallort, sieht § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) bis zu drei Jahre Haft vor. Auch das Fahren nach einem übermäßigen Genuss von Alkohol oder Drogen ist gemäß § 316 StGB strafbar.

Straftatbestände

Behandlungsfehler oder eine versäumte Aufklärung sind oft auch strafrechtlich relevant. Je nach Schwere kommen hier von der leichten Körperverletzung bis zur fahrlässigen Tötung zahlreiche Delikte in Betracht. Abseits davon sind jedoch auch weitere Handlungsweisen von Ärzten und Zahnärzten strafbar. So drohen bei einer unbefugten Verletzung der Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) bis zu einem Jahr Haft. Nimmt ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vor, ist dies gemäß § 218 und § 218a StGB unter bestimmten Umständen ebenfalls strafbar.

Schnelle und kompetente Hilfe bei Verkehrsunfällen und vieles mehr

Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Kanzlei in Essen. Unsere erfahrenen Fachanwälte nehmen sich gerne Ihren Problemen an – egal ob bei einem Verkehrsunfall oder bei Punkten in Flensburg. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihres Unfalls inklusive der Beauftragung eines Sachverständigen. Wir besitzen zahlreiche Kontakte zu Sachverständigen und sind bestens vernetzt. So erhalten Sie eine vollständige Schadensregulierung – schnell und effektiv. Wir prüfen außerdem Bußgeldbescheide und verteidigen unsere Mandanten gegen einschlägige Vorwürfe. Hierzu gehören beispielsweise das Überfahren eines Rotlichts sowie das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit oder unter Einfluss von Alkohol. Bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis stehen wir ebenfalls gerne an Ihrer Seite.

Im letzteren Fall gilt es, die zahlreichen Hürden der MPU zu überwinden. Um den Führerschein zurückzuerlangen, ist eine intensive MPU-Vorbereitung erforderlich. Der Betroffene ist verpflichtet darzulegen, dass er die Hintergründe des Fehlverhaltens versteht und sich in Zukunft anders verhält. Herr Rechtsanwalt Strüwe ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und arbeitete nach dem Examen bei einer Fahrerlaubnisbehörde. Er kennt die Gepflogenheiten sehr gut und ist imstande, effektiv zu helfen. Auch bei der MPU-Vorbereitung weiß er genau, worauf es ankommt.

Fotografieren Sie einfach alle Unterlagen ab und laden Sie sie auf unserer Homepage hoch. Wir garantieren eine sofortige Bearbeitung der Angelegenheit.

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