Medizinrecht – vielfältige Regelungen zu einem sensiblen Thema
Das Medizinrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient, dem Ausüben ärztlicher Berufe und vielen weiteren Belangen. Was sich zunächst recht nüchtern anhört, birgt großes Konfliktpotenzial. Im Rahmen der Thematik geht es beispielsweise um die Arzthaftung und Zahnarzthaftung bei Diagnosefehlern mit fatalen Konsequenzen. Schnell stellt sich die Frage nach der Schuld und wer bestimmte Tatsachen nachzuweisen hat. Auch die Zulassung von Arzneimitteln oder das Krankenversicherungsrecht gehören zu diesem Rechtsgebiet. Somit erstreckt es sich über eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche und ist daher schwer zu überblicken.
Unsere Kanzlei in Essen hilft Ihnen dabei, Ihre Patientenrechte zu wahren und Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen. Dabei legen wir großen Wert auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und stehen fest an Ihrer Seite. Wir halten unsere Versprechen und empfinden menschliche Werte als zentralen Bestandteil unserer Arbeit. Gemeinsam überwinden wir die zahlreichen Hürden rund um Diagnosefehler, die Aufklärungspflicht des Arztes und andere sensible Themen.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Medizinrechts:
Krankenversicherungsrecht
Das Recht der Krankenversicherung ist ebenfalls oft problematisch. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie gesetzlich versichert oder bei einer privaten Krankenversicherung sind. Für gesetzlich Versicherte ergeben sich viele Regelungen aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Hier geht es oft darum, ob die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, bestimmte Kuren oder Hilfsmittel zu genehmigen. Bei einer privaten Krankenversicherung ergeben sich die einzelnen Bedingungen hingegen zum größten Teil aus einem individuellen Vertrag.
Verletzung der Schweigepflicht, Schwangerschaftsabbruch und mehr
Behandlungsfehler oder eine versäumte Aufklärung sind oft auch strafrechtlich relevant. Je nach Schwere kommen hier von der leichten Körperverletzung bis zur fahrlässigen Tötung zahlreiche Delikte in Betracht. Abseits davon sind jedoch auch weitere Handlungsweisen von Ärzten und Zahnärzten strafbar. So drohen bei einer unbefugten Verletzung der Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) bis zu einem Jahr Haft. Nimmt ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vor, ist dies gemäß § 218 und § 218a StGB unter bestimmten Umständen ebenfalls strafbar.
Gut vernetzt zum Ziel
Unsere Rechtsanwälte verfügen über Kontakte zu zahlreichen Medizinern. Auf diese Weise ist es uns möglich, auf umfangreiches Praxiswissen zurückzugreifen und Sie gut informiert zu vertreten. Wir haben genaue Kenntnis über Ihre Patientenrechte, das Recht der Krankenversicherung und andere Bereiche. Bei uns finden Sie immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.
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