Sozialrecht

Sozialrecht – vielfältige Hilfe bei sozialen Nachteilen

Im Alter oder bei einer chronischen Krankheit, im Fall einer Behinderung oder fehlender finanzieller Mittel. Die Auswirkungen auf das Leben sind mitunter gravierend. Genauso schwierig stellt sich oft das Erhalten geeigneter Hilfen dar. Insbesondere Krankenkassen, aber auch andere Sozialleistungsträger, lassen die Hilfesuchenden häufig im Stich. Sie lehnen entsprechende Anträge zunächst oft ab.

Hier kommt unsere Kanzlei in Essen ins Spiel. Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber sämtlichen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern und stehen Ihnen uneingeschränkt zur Seite. Gerne begleiten wir Sie hierbei bereits ab der Antragstellung. Unsere weitere Arbeit reicht von der Einlegung von Widersprüchen über die Bekämpfung von Widerspruchsbescheiden bis zur sozialgerichtlichen Klage. Dabei ist es egal, ob es zur Berufung vor dem Landessozialgericht oder gar zu einer Revision vor dem Bundessozialgericht kommt. Wir streiten für Sie in allen Stadien des Verfahrens. Unseren kompetenten Sozialrechtlern ist die einschlägige Rechtsprechung aus langjähriger Tätigkeit bestens bekannt.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, ist der Sozialrechtsschutz hierbei im gerichtlichen Verfahren üblicherweise mit erfasst. Sie greift darüber hinaus je nach vereinbartem Level auch bereits im Widerspruchsverfahren. Ob und wie weit unsere Leistungen von Ihrer Versicherung umfasst sind, prüfen wir gerne ebenfalls im Rahmen unserer Bearbeitung.

In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen groben Überblick über die wichtigsten Bereiche des Sozialrechts:

Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung

Bei der Krankenkasse gibt es ganz verschiedene Leistungen, beispielsweise um Krankheiten und Behinderungen abzumildern oder entgegenzuwirken. Auch Hilfsmittel wie Prothesen, Hörgeräte oder Rollstühle gehören zum Leistungsbereich der Krankenkassen. Vorsorgeuntersuchungen, zahnmedizinische, ambulante und Krankenhausbehandlungen sind ebenfalls erfasst.

Pflegeleistungen

Aufgrund der Pflegeversicherung haben Sie bei verschiedenen gravierenden Einschränkungen unter Umständen Anspruch auf Pflegeleistungen. Dies ist der Fall, wenn eine eigenständige Lebensführung, beispielsweise die Körperpflege ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist. Ob, mit welcher voraussichtlichen Dauer und in welchem Umfang dies der Fall ist, entscheidet über die unterschiedlichen Pflegegrade. Im Fall einer festgestellten Pflegebedürftigkeit bezuschusst die Pflegeversicherung die Pflegekosten. Sie übernimmt die Kosten für die Pflege zu Hause oder alternativ in Alten- und Pflegeheimen.

Die Einschätzung des Pflegegrads findet durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen statt. Aufgrund seiner Einschätzung erfolgt eine Gewährung oder Ablehnung des Pflegegeldes. Die Entscheidungen des medizinischen Dienstes sind jedoch oft nicht überzeugend und daher angreifbar. Ist dies der Fall, ist dies sehr empfehlenswert. Wir verfügen über ein Netzwerk zur Überprüfung solcher abschlägigen Einstufungsentscheidungen.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ermöglicht auch Menschen, die selbst keine finanziellen Mittel haben, ein menschenwürdiges Leben. Sie erhalten im Rahmen der Sozialhilfe finanzielle Unterstützung. Diese gibt es beispielsweise im Bereich der Hilfe zur Pflege. Hier erfolgt ein Aufstocken der Leistungen der Pflegeversicherung, wenn dem Antragsteller die finanziellen Mittel fehlen. Auch eine Kostenbeteiligung bezüglich einer Bestattung ist möglich. Andere erhalten einen Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung, das sogenannte Wohngeld. Wieder andere Personen erhalten eine komplette finanzielle Unterstützung. Dies ist etwa im Rahmen der Grundsicherung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt der Fall. Schwerbehinderten steht unter Umständen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu. Diese finanziert beispielsweise den Besuch spezieller Schulen oder eine Assistenzkraft im Rahmen einer Ausbildung.

Rentenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie die sogenannte Altersrente. Auch eine Rente bei Erwerbsminderung oder eine Rentenzahlung an Hinterbliebene fällt in den Aufgabenbereich der Rentenversicherung.

Erfolgreich dank Teamarbeit und engem Vertrauensverhältnis

Unsere Fachanwälte sind bestens vernetzt und tauschen sich regelmäßig über aktuelle Fälle aus. Auch außerhalb unserer Kanzlei greifen wir auf zahlreiche Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen zurück. Daher steht Ihnen bei uns ein immenses Wissen über zahlreiche unterschiedliche Themen zur Verfügung. Auf diese Weise sind wir für Rechtsstreitigkeiten aller Art gut gewappnet.

Ein weiterer Vorteil unserer Kanzlei ist das enge Vertrauensverhältnis. Da uns die menschliche Seite Ihres Falles sehr wichtig ist, sind wir stets offen für Ihre Sorgen und Ängste. Wir sind uns der immensen Belastung eines Rechtsstreits im Sozialrecht bewusst. Daher stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und lösen Ihr Problem mit Durchsetzungskraft und Einfühlungsvermögen.

Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Kanzlei in Essen und profitieren Sie von einer schnellen und gründlichen Fallbearbeitung.

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